Stand: 22. September 2026
Kurze Antwort: Ein Zertifikat ist nur innerhalb seines angegebenen Produkt-, Proben- und Methodenbereichs aussagekräftig.
Welche Kennungen müssen geprüft werden?
Produktname, gekennzeichnete Menge, Berichtskennung, Proben- oder Chargenkennung und Datum müssen im veröffentlichten Datensatz sichtbar sein und entsprechend dem ausgewiesenen Umfang eingeordnet werden.
Wie werden Ergebnisse gelesen?
Jede Ergebniszeile benötigt eine Bezeichnung und ein ausgewiesenes Ergebnis sowie – sofern veröffentlicht – Wert, Einheit und Methode. Ein Zahlenwert gilt ohne ausgewiesenes Akzeptanzkriterium nicht automatisch als bestanden.
Was kann das Zertifikat nicht belegen?
Ein Bericht für eine Probe oder Variante darf nicht auf jedes Fläschchen, eine andere Variante oder eine nicht zugeordnete Charge übertragen werden.
Beispiel: Einen Bericht dem richtigen Material zuordnen
Ein hypothetisches Analysezertifikat nennt ein Produkt, die gekennzeichnete Menge, eine Probenkennung und ein HPLC-Ergebnis. Daraus lässt sich ablesen, was für diese Probe berichtet wurde. Die Angaben belegen für sich genommen weder, dass jedes Fläschchen das gleiche Ergebnis aufweist, noch, dass die Probe einer späteren Lieferung entspricht. Dafür wäre eine gesonderte, überprüfte Chargenzuordnung erforderlich.
Welche Quellen helfen bei der Einordnung?
Die folgenden regulatorischen Quellen erläutern allgemeine Begriffe zur Eignung analytischer Verfahren. Sie sind keine Produktberichte und kein Nachweis für Prüfungen von Define-Produkten.
Nächster Schritt
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